Musikkopieren wie Schwarzfahren?
Posted by Gwenn
on Saturday, August 15. 2009
Irgendwie mag ich den Vergleich, den Christian Hufgard hier von Stefan Herwig mit dem Schwarzfahren und dem Kopieren von Musik ohne Lizenz des Urhebers zitiert hat nicht.Zwar finde ich gut an seiner Argumentation, dass ein Künstler, wenn er etwas veröffentlicht, die Idee gleichsam aus seiner Kontrollgewalt in einen öffentlichen Raum übergibt, und dann keinen Einfluss mehr darauf ausüben kann, was damit passiert, aber zurück zum Vergleich: Beim Schwarzfahren wird de facto eine Leistung in Anspruch genommen. Ein Transport von A nach B. Dadurch entstehen direkte Transportkosten. Zwar wahrscheinlich Teil eines Gemeinkostenblocks, dennoch direkt dem Transport zuordenbar.
Bei der Kopie oder dem Konsum einer Kopie ist das nicht der Fall. Selbst eine Kopie anzufertigen, das ist wie mit dem Fahrrad oder Auto fahren, anstatt die U-Bahn zu benutzen. Dass ich meine teure Kopierinfrastruktur in Form eines Computers bemühe, und den Internet-Zugang, den ich bezahle, um Musik zu hören, ist im Gegensatz zu den 15 Euro für die CD und dem 50 Euro CD-Player der reinste Luxus, und für die minderwertigere Qualität passiert das rein aus Convenience. Schwarz fahren, das wäre etwa die CD von einem Stapel mitgehen lassen, der am Ende des Tages nach einer Werbeveranstaltung wohl ohnehin in einem Lager versauern und nicht verkauft werden wird.
Wir Reden in der aktuellen Urheberrechtsdiskussion aber nicht über die Verfügbarkeit eines Produkts, sondern über die Hörbarkeit bzw. Sichtbarkeit eines Werks. Handelt es sich um Information, kann argumentiert werden, dass Wissen ein allgemeines Kulturgut ist, und es Bibliotheken gibt, die nicht ohne Grund Bücher kaufen und der Allgemeinheit zum Verleih zur Verfügung stellen. So hat jeder Zugang zum öffentlichen Wissen, obwohl ein Buch nur ein einziges Mal von der Bibliothek gekauft wird. So gesehen könnte man argumentieren, dass das Internet eine riesige Bibliothek ist, die die Aufgabe des freien Zugangs zum öffentlichen Wissen gewährleistet, ohne dass aufwändige Kosten für Bibliotheken entstehen (von den Kosten für den Betrieb der Infrastruktur Internet jetzt einmal ganz abgesehen).
Die Industrie um das Urheberrecht argumentiert aber heute analog dieses Satzes: Ein Buch darf nicht gelesen werden, ohne dass dafür eine Lizenz gezahlt wird. Das unterscheidet sich wesentlich vom alten Verständnis des gekauften Produkts, das wenn einmal gekauft, beliebig oft seinen Besitzer wechseln kann! Dieses Lizenzverständnis hat es früher auch bei Schallplatten und Cassetten nie gegeben! Irgend jemand hat ein Produkt gefertigt. Ein anderer hat eine Kopie davon angefertigt. Für den privaten Gebrauch. Nie war das strafbar. Ich darf jedes Bild in einer Ausstellung abzeichnen, und zu Hause aufhängen. Ich darf überall mitschreiben, und den Text zu Hause lesen (ihn jedoch nicht bzw. nur in Zitaten veröffentlichen). Ich darf für den privaten Gebrauch fotografieren, was mir im öffentlichen Raum vor die Linse kommt. Wir führen hier eigentlich eine Diskussion um die "akustische Panoramafreiheit".
Was die Musikindustrie hier am liebsten möchte ist: Den halb privatwirtschaftlichen, halb öffentlichen Raum Internet uneingeschränkt für Werbezewecke und Vertriebskanäle nutzen zu können, aber gleichzeitig die komplette Hoheit über das Recht am Bild oder Ton auch für private Nutzung behalten.
Das ist eine Forderung, die es so in der nichtdigitalen Welt niemals gegeben hat, egal wie argumentiert wird. Eine Privatkopie machen, das ist nicht wie schwarzfahren. Das ist wie das Fotografieren eines Kunstwerks, um es zu Hause im Wohnzimmer an die Wand zu hängen.
Man mag argumentieren, dass in früheren Zeiten dabei immer ein Medienbruch stattgefunden hat. Also das Original (die Schallplatte) wurde auf ein minderwertigeres Medium (Band) kopiert. Das (gemalte) Bild wurde auf eine minderwertigere Fotografie gebannt. Aber so war es auch bei der Online-Kopie. Die CD oder DVD wurde in ein komprimiertes, minderwertigeres MP3-Format gepresst (wer argumentiert, das hört man nicht, dem empfehle ich gescheite Lautsprecher oder künftig nur noch Billigstudios zu verwenden). Es ist die Industrie, die sich irgendwann entschieden hat, auch in demselben Format zu vertreiben, in dem auch die Privatkopien erstellt wurden, und damit begonnen, den Prozess zu kriminalisieren.
Unrechtmäßige Nutzung von Privatkopien im Sinne eines freien Zugangs zu Kulturgütern, das ist die Beschallung eines öffentlichen Ereignisses ohne entsprechende Lizenzen, das ist der Verkauf von privat gebrannten CDs mit Werken anderer Künstler, das ist das Broadcasting. Gilt die Unterscheidung nicht, dann muss man ab sofort der Musik jeglichen kulturellen Wert aberkennen. Das dürfte schwer fallen für etwas, mit dem die Masse berieselt wird.
Im Internet herrscht große Verwirrung zwischen einfacher Äußerung und Veröffentlichung. Jede Äußerung im Internet wird behandelt, als wäre sie gleichzeitig eine Veröffentlichung, da das Netz ein riesiges Gedächtnis hat. Auch das ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Nicht jedes im Internet geschriebene (geäußerte) Wort ist eine Veröffentlichung. Nicht jeder auf der Straße geführte, einhörbare Dialog ist gleichzeitig eine Veröffentlichung. Beides sind Formen des interpersonellen Dialogs, die sich durch ihre zeitliche Komponente durcheinander unterscheiden.
Hier werden ganz bewusst Auslegungen des digitalen Kommunikationsmediums Internet geschaffen, die industriefreundlich sind, um einen neuen Markt für bestehende Ideebibliotheken zu schaffen, und dabei in Kauf genommen, dass die ganz alltägliche Rede plötzlich unter der Rubrik "Publishing" gehandelt wird. Die Gepflogenheiten im Internet orientieren sich zum größten Teil jedoch an einer neuen Form der Alltagskommunikation, und eben nicht am Publishing. Dabei verschwimmen im Internet privater und öffentlicher Raum durch das Wegfallen der räumlichen Grenzen, die nunmehr nur noch organisatorisch sind.
Dieses Wegfallen hat einen neuen Verteilungskampf ausgelöst, der von Seiten der Urheberrechtsverwerter momentan so geführt wird, dass man versucht, die Privatbereiche zu "veröffentlichen" und damit jede private Nutzung zu kriminalisieren.
So, als ob es nie Bibliotheken gegeben hätte (in denen man im übrigen auch CDs und Videofilme ausleihen kann).

Songs (modern)






Alle Bibliotheken und Videotheken, die ich kenne verlangen Geld für die Ausleihe von audiovisuellen Medien. Damit bezahlt man an der Stelle quasi die Lizenz, das Ding anzuhören bzw. zu schauen.
Mir fällt aus dem Stand keine Bibliothek ein, bei der ich jemals etwas für die Ausleihe eines Buches bezahlt hätte.
ein Indiz mehr dafür, dass hier für verschiedene Inhalte mit zweierlei Maß gemessen wird. Das schweizer URG macht z.B. keinen Unterschied zwischen den Datenträgern sondern fordert von Bibliotheken nur eine Abgabe an die Verwerter, wenn auf den einzelnen Verleih auch eine Leihgebühr erhoben wird. Entfällt sie, entfällt die Abgabe. Vgl: http://www.bbs.ch/documents/Artikel_C._Relly_2006.pdf
Vergleiche hier aber auch die Noten-Diskussion: http://bit.ly/2qk2Xi
Am Anfang der Musik war das Konzertieren. Dann das Verbreiten von Noten, da nicht jeder das Konzertierte selbst aufschreiben kann. An dieser Unfähigkeit wollte jemand verdienen. Ab diesem Moment soll das Abschreiben und Tauschen des Abschriebs illegal sein? Vorher hat's niemanden gejuckt, es gab ja kein "Geschäftsmodell". Beim einen handelt es sich um das Geschaffene Werk, beim anderen um das Wissen, wie man ein solches Werk mit allgemein verfügbaren Mitteln erzeugt.
Was genehmigt öffentlich darüber zu sprechen ist hängt jeweils nur von der Auslegung der Weite des Geschäftsmodells der Verwerter ab. Irgendwann wird auch das Abzeichnen eines Bildes kriminlaisiert, wenn die Verwerter plötzlich einen Markt für abgezeichnete Bilder sehen.
Um die Diskussion zu überspitzen, könnte man so formulieren: "Alles, was wir erfolgreich in Verbindung mit der Verwertung von Urheberrechten gebracht haben, unterliegt ab sofort nicht mehr der Meinungsfreiheit."
Man darf auch nicht vergessen, dass es die Kopierabgabe gibt, bzw. die Abgabe auf den leeren Datenträger, die für die Möglichkeit der Privatkopie längst bezahlt ist.
der Vergleich mit dem Schwarzfahren kam von Stefan Herwig. Ich heisse Christian Hufgard.
Christian aka Musikpirat
ich hatte das geändert auf "zitiert hat". Mir ist entgangen, dass der Trackback natürlich noch den ursprünglichen Text hatte. Bitte anpassen.
Gwenn
Hier steht immer noch:
| Irgendwie mag ich den Vergleich, den
| Stefan Hufgard hier mit dem
| Schwarzfahren und dem Kopieren von
| Musik ohne Lizenz des Urhebers zitiert
| hat nicht.